Berater/in in der gesundheitslichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase § 132 SGB V Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuelles Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen psychosozialen undseelsorgerlichen Versorgung für die letzte Lebensphase. einrichtungen, welche die Leistung erbringen und abrechnen möchten, müssen hierfür über spezifisch geschulte Berater verfügen.
Fachweiterbildung Nadine Lexa, MAS
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